Modul 1C LE1 SB4

  1. Weiterbildung ist in Deutschland kaum formalisiert oder normiert.
  2. Weiterbildung ist die Fortsetzung oder Wiederaufnahme (organisierten) Lernens nach Abschluss einer ersten Bildungsphase (vgl. KMK-Definition aus dem Jahr 2001). Sie lässt sich nach der deutschen Tradition in allgemeine und beruflich-betriebliche Weiterbildung untergliedern – dabei geht es bei betrieblicher Weiterbildung um Kompetenzen zur Bewältigung betrieblicher Anforderungen, bei beruflicher Weiterbildung um eine individuelle Statusverbesserung . International ist eher eine Unterteilung nach formalem, nicht-formalem und informellem Lernen in Gebrauch, wobei formale Weiterbildung in einem organisierten und strukturierten Kontext stattfindet und zum Erwerb einer formalen Qualifikation führt, während nicht-formale Weiterbildungen ebenfalls planvoll und mit einem bestimmten Bildungsziel stattfinden. Informelle Weiterbildungen sind dagegen ungeplant und unorganisiert.
  3. In Deutschland gilt Weiterbildung seit den 1970er Jahren als eigenständiger , quartiärer Teil des Bildungssystems. Aufgekommen war die Idee der Weiterbildung Anfang des 20. Jahrhunderts und zunächst eher sozialpolitisch motiviert – sowohl im Sinne einer Emanzipation von Arbeitern als auch im Sinne einer engeren Bindung der Arbeiter an die Betriebe. Nach 1945 legten zunächst Wiederaufbau und Wirtschaftsaufbau, später Rationalisierung und Automatisierung Defizite offen, die durch Weiterbildung behoben werden sollten. Die Einführung prozessorientierter Betriebsführung Ende des 20. Jahrhunderts veränderte den Bedarf und die Formen der Weiterbildung. Seit den 2000er Jahren ist das Konzept des lebenslangen Lernens eine politische Leitlinie, Weiterbildung wird nun als (auch) staatliche Aufgabe angesehen. Die Corona-Pandemie hat mangelnde Kompetenzen im Umgang mit digitalen Prozessen offengelegt und ist zugleich Ursache für einen Innovationsschub an digitalen Weiterbildungsformen.
  4. Für die berufliche Fortbildung bietet das BBiG den Rechtsrahmen für verschiedene Fortbildungsstufen, die den Ebenen 5,6, und 7 des DQR entsprechen. Fortbildungsordnungen regeln Form, Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen. Sie werden unter Mitwirkung der Sozialpartner im Konsensprinzip erlassen. Die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die BA ist im SGB III geregelt. Soweit Fachschulen Weiterbildungen durchführen, bilden die Schulgesetze der Länder die Rechtsgrundlage. Auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können Regelungen zur Finanzierung und Durchführung von Weiterbildung enthalten. Weiterbildung finanziert sich durch die Teilnehmer selbst, die Betriebe und durch staatliche Förderung. Nachfrageförderung hat dabei die Angebotsförderung abgelöst. Das politische Ziel der Verringerung sozialer Ungleichheit wird dadurch häufig konterkariert.
  5. Zur Erforschung der Wirkung von Weiterbildung werden die AES (Adult Education Survey) und die NEPS (National Educational Panel Survey) genutzt. AES bildet Umfang und Struktur der Weiterbildungsbeteiligung ab, zeigt Querschnitte und Trends auf. NEPS betrachtet Bildungsprozesse über die gesamte Lebensspanne im Längsschnitt. Die Vergleichbarkeit der Studienergebnisse leidet an unterschiedlichen Definitionen der betrachteten Weiterbildungsbereiche. Weitere Daten liefern der Datenreport zum Berufsbildungsbericht, die CVTS (Continuing Vocational Training Survey) und das IAB-Betriebspanel. Die Beteiligung an formaler beruflicher Weiterbildung geht seit 1990 kontinuierlich zurück. Die Beteiligung an non-formaler Weiterbildung steigt seit 1990 kontinuiertlich an. Als Prädikatoren zeigen sich der individuelle (allgemeine) Bildungshintergrund, berufliche Qualifikation, Betriebsgröße und Branche. Zur informellen Weiterbildung fehlen Daten. Verschiedene Theorieansätze versuchen die ungleiche Weiterbildungsbeteiligung zu erklären.
  6. Weiterbildungsberatung ist eine neue Form staatlicher Aktivität im Bildungsbereich. Informell erworbene Kompetenzen sollen stärkere Anerkennung erfahren. Dazu wurden der Profilpass und das Validierungsverfahren Valikom entwickelt. Die Nationale Weiterbildungsstrategie aus dem Jahr 2019 beschreibt vornehmlich die Ausgangslage und nennt zehn Handlungsziele.
  7. Weder staatliche Steuerung noch marktwirtschaftliche Orientierung haben Weiterbildung erfolgreich strukturiert. Die Teilnahme an Weiterbildung ist stark sozial selektiv.

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