Modul 2D LE 1 Auszug Durkheim, 1895

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Soziale Tatbestände sind äußerlich. Es handelt sich um Regeln, die das Individuum vorfindet und für sein Verhalten übernimmt. Das Individuum ist gezwungen, sich an die Regeln zu halten, auch wenn Sanktionen unter Umständen sanft sind. Die Regeln gelten allgemein und auch dann wenn sie den Wünschen oder der Natur der Individuums widersprechen. Die sozialen Tatbestände haben eine eigene Realität sui generis, sie existieren losgelöst von ihrer konkreten Umsetzung.

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